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Denkmalschutz

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Denkmalzonen | Grabungsschutzgebiete | Kulturdenkmäler

zur Fachkarte

Hinweis

Grundlage für die in der Fachkarte dargestellten Denkmäler ist das von der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz veröffentlichte „Nachrichtliche Verzeichnis der Kulturdenkmäler des Rhein-Hunsrück-Kreises“.
Die beschriebene Zusammenstellung der Kulturdenkmäler veranschaulicht den gesamten Bestand der zum aktuellen Zeitpunkt erfassten Denkmäler des Rhein-Hunsrück-Kreises. Basis hierfür ist die im Auftrag des Kulturministeriums 1996-2000 durchgeführte "Denkmal-Schnellerfassung".

In die Denkmalliste sind alle zugegangenen Informationen über Anschriftenänderungen, Abbrüche etc. eingeflossen. Allerdings können insbesondere Anschriften im Einzelfall veraltet bzw. nicht mehr zutreffend sein. Hinweise und Korrekturen sind ausdrücklich erwünscht und werden gerne entgegengenommen. An der Aktualisierung der Daten wird ständig gearbeitet.

Der Schutz der unbeweglichen Kulturdenkmäler entsteht bereits durch das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen des § 3 Denkmalschutzgesetz (DSchG) und ist nicht von der Eintragung in die Denkmalliste abhängig, d.h. auch Objekte, die nicht in der Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein.
Das Verzeichnis erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

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